Lexikon
Lenkberechtigung
Die behördlich erteilte Berechtigung, Kraftfahrzeuge der jeweiligen Klasse zu lenken.
Kurz erklärt
Die behördlich erteilte Berechtigung, Kraftfahrzeuge der jeweiligen Klasse zu lenken. Maßgeblich sind die aktuelle Gesetzesfassung und die konkrete Akte. Rechtsstand: 11.07.2026.
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Falles.
Bescheid, Anzeige oder drohende Führerscheinmaßnahme?
Im Führerscheinrecht entscheiden Fristen und Aktenlage. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Kontakt
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000